Umweltgerechtigkeit



Problemstellung

Umweltgerechtigkeit (environmental justice) ist ein Problem an der Schnittstelle von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitspolitik, das in den USA seit den 1980er Jahren stark diskutiert wird. Thema ist die Verteilung von Umweltlasten (und Umweltgütern) auf soziale Gruppen und Regionen, was Fragen nach Verteilungs-, Verfahrens- und Vorsorgegerechtigkeit - damit auch sozialer Gerechtigkeit - aufwirft.


Verteilung von Umweltlasten

Nach US-Studien hat die sozialräumliche Verteilung von Umweltlasten oft folgende Merkmale:


Fallbeispiel

In Woburn, einem kleinen Arbeiter-Vorort nördlich von Boston, wurde 1969-79 eine auffällige Häufung von Leukämiefällen bei Kindern beobachtet, von denen die Mehrzahl (16 von 28) tödlich verliefen. Das Risiko, an Leukämie zu sterben, lag für ein Kind in East Woburn um den Faktor 12 über US-Durchschnitt. Die Einwohner hatten sich lange über trübes und übelriechendes Trinkwasser beschwert, ohne daß die Behörden etwas unternahmen.

Das Leukämie-Cluster wurde von Eltern und Epidemiologen aufgedeckt, mit einfachen Methoden und ohne Forschungsgelder, die immer verweigert wurden. Das nach großer Presse-Resonanz eingeschaltete Massachusetts Department of Public Health mußte eine Verdopplung des Leukämie-Risikos zugestehen, behauptete aber, die Ursachen nicht zu kennen.

Im Verlauf der Untersuchung hatte sich gezeigt, daß zwei nahegelegene Chemiewerke Erdreich, Fluß und Grundwasser massiv chemisch verschmutzt hatten, mit nervenschädigenden und krebserzeugenden Chemikalien, wie Trichlorethylen, Perchlorethylen, 1,1,1-Trichlorethan und Chloroform. Die Konzentrationen von Tri und Per lagen bei den zwei Trinkwasserbrunnen um den Faktor 40 über geltenden Grenzwerten, was die Behörde seit 1956 wußte.

Die Verursacher zogen den Zivilprozeß - zu Bestehen, Art und Ausmaß der Verschmutzung; ihre Einwirkung aufs Grundwasser; die Verursachung der Leukämie-Fälle durch die Wasserverschmutzung - von 1983 bis 1986 hin. Dann war das Anwaltsbüro, das die mittellosen Kläger vertrat, finanziell ruiniert und mußte aufgeben. Ursache waren die juristisch kaum nachvollziehbaren Entscheidungen des zuständigen Bundesrichters.

Die eine Firma wurde mangels Beweisen freigesprochen. Als später Beweise auftauchten, die dem Gericht vorenthalten worden waren, lehnte ein Berufungsgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Die andere Firma war nach Ansicht der Geschworenen der chemischen Verseuchung des Grundwassers überführt. Der Richter lehnte aber die Festsetzung von Schadensersatz ab, weil die Geschworenen die wissenschaftlichen Fakten angeblich falsch verstanden hätten, und kündigte an, den Prozeß von vorne aufzurollen. Entnervt stimmten die Kläger einer außergerichtlichen Einigung zu. Später klagte das US-Justizministerium diese Firma an, die Umweltbehörde bezüglich der verwendeten Chemikalien angelogen zu haben - sie mußte 10.000 Dollar Strafe zahlen.


Entstehung von Umweltungleichheit

Umweltungleichheit - im Sinne sozialräumlicher Ungleichverteilung von Umweltlasten - wird bei dieser Kontroverse nicht nur festgestellt, sondern als ungerecht bewertet. Sie kann durch verschiedene Prozesse entstehen:


Soziale Bewegung für Umweltgerechtigkeit

In der BRD wird die soziale Verteilung von Umweltbelastungen erst allmählich zum Thema. Entsprechend wird hier Prävention von Umweltungleichheit noch kaum diskutiert. In den USA führten dagegen konkrete Fälle zur Forderung nach Umweltgerechtigkeit (UG), was an Bürgerrechts-, Armuts- und Gewerkschaftsbewegung anknüpfte. Es entstanden einschlägige Bürgerinitiativen (NIMBYs; abgeleitet von: "Not in my backyard!"), die lose kooperierten und über Medien erheblichen politischen Druck auf lokaler, einzelstaatlicher und Bundesebene ausübten.

US-Präsident Clinton erließ 1994 einen Regierungserlaß zu UG (Executive Order on Environmental Justice), der Bundesbehörden und Ministerien anwies, UG bei ihren Aktivitäten zu berücksichtigen. Es war umstritten, ob dies über symbolische Politik hinausreichte.


Ziele

Die UG-Bewegung der USA hat folgende Ziele:


Relevanz für die BRD

Prinzipiell ist in einem Sozialstaat die Abwälzung von Umweltlasten auf sozial und politisch benachteiligte Personengruppen nicht sinnvoll, da sie die Angleichung von Lebenschancen erschwert. Bleibt dies unbeachtet, wäre (nach traditioneller Logik des deutschen Sozialsystems) eigentlich die Schaffung einer "Gesetzlichen Umweltversicherung" notwendig, die verbreitete und schwere Umweltlasten als soziales Risiko regelt - wie 1995 beim vergleichbaren Fall der Pflegebedürftigkeit geschehen. Dies ist in der gegenwärtigen politischen und ökonomischen Situation aber nicht zu erwarten.

UG ist ein neuer Denkansatz, läßt sich aber auf die bestehende Umwelt-, Sozial- und Gesundheitspolitik beziehen. In der deutschen Diskussion bieten die Begriffe "Umwelt-", "Sozial-", "Gesundheitsverträglichkeit" und Nachhaltigkeit konzeptionelle Anknüpfungsmöglichkeiten für UG. Prozedural ist eine Anbindung an Aktivitäten zu "Gesunde Städte", "Lokale Agenda 21" und "Soziale Stadt" möglich.


Literatur



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